Voraussichtlich im Frühjahr 2025 wird der Südflügel der Alten Stallungen bezugsfähig sein. Doch wer wird sich auf die Räume bewerben können, und wie lange ist die maximale Mietdauer? Ein Überblick.

Das DEZERNAT#16 hat sich seit seiner Eröffnung als lebendiges Zentrum für die Kultur- und Kreativwirtschaft in Heidelberg etabliert. Jetzt steht der zweite Standort in den Startlöchern: Die Alten Stallungen auf den ehemaligen Campbell Barracks. Zwei wesentliche Unterschiede gibt es zwischen den beiden Zentren: Zum einen wird der neue Standort in der Südstadt ein sogenanntes „Phase 2-Zentrum“ für Unternehmen in einer fortgeschrittenen Gründungsphase. Damit ergänzt es künftig das Angebot des DEZERNAT#16 in Bergheim und baut eine Brücke zum regulären Immobilienmarkt.

Zum anderen werden die Heidelberger Dienste die Alten Stallungen nicht nur betreiben, sondern auch selbst entwickeln und in Erbpacht übernehmen. Dabei fügt sich das Zentrum gut in die Aufgaben und Projekte der städtischen Gesellschaft ein, denn unter anderem betreut und qualifiziert sie Arbeitssuchende und begleitet Langzeitarbeitslose Menschen auf ihrem Weg zurück in den ersten Arbeitsmarkt.

Die Alten Stallungen sind also eine weitere Arbeitsstätte, in der die Heidelberger Dienste ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch Tätigkeiten wie Hausmeisterdienste, der Reinigung und im Veranstaltungsbereich abwechslungsreiche Aufgaben auf dem Weg zu ihrem Wiedereinstieg bieten kann.

Eckdaten Gebäude

Rechts im Bild ist ein Teil der Alten Stallungen. Links davon steht ein Baustellenfahrzeug im Schnee (BIld: Anne Bormann / Das Kamerakind).Das Zentrum umfasst eine Nutzfläche von ca. 3.000 Quadratmetern, aufgeteilt in zwei separate Flügel, die sich nödlich und südlich direkt an den neuen Karlstorbahnhof anschließen. Beide haben jeweils ein Erdgeschoss und ein Obergeschoss. Im Erdgeschoss sind aufgrund des hohen Bedarfs vorwiegend Ateliers, Werkstätten und Medienräume sowie ergänzende Lagerräume vorgesehen. Das Obergeschoss, dessen Nutzung durch die Statik des Gebäudes eingeschränkt ist, ist hauptsächlich für Büros und andere Nutzungen vorgesehen, welche die maximale Traglast der Decke nicht überschreiten.

Die Räume sollen einer möglichst breiten Zielgruppe aus der Kultur- und Kreativwirtschaft zugänglich gemacht werden. Aufgrund der begrenzten Mietdauer wird es stetig Ein- und Auszüge geben. Daher werden im Rahmen der Sanierung unterschiedliche potenzielle Nutzungen der Räume berücksichtigt. Eigene bauliche Maßnahmen in den Mieträumen sind nach Genehmigung durch das Zentrumsmanagement und unter Beachtung der denkmalschutz- bzw. baurechtlichen Vorgaben auf eigene Kosten möglich.

Aufgrund der unmittelbaren Nähe zum Karlstorbahnhof wird es in den Alten Stallungen keine größeren Veranstaltungsräumlichkeiten geben. Um konkrete Kooperationen durch Gemeinschaftsflächen zu begünstigen, werden in beiden Flügeln Seminar- und Besprechungsräume sowie Teeküchen eingerichtet.

Baufortschritt

Seit Dezember 2022 konnten die Arbeiten an den Außenanlagen des Südflügels bis auf einen kleinen Bereich abgeschlossen und das Dach repariert werden. Der aktuelle Rahmenterminplan sieht eine Fertigstellung des Südflügels im Februar 2025 vor. Die Beschlüsse für die Sanierung des Nordflügels stehen noch aus. Durch die zeitversetzte Umsetzung werden für die dort geplanten Funktionsräume Übergangslösungen gefunden werden müssen. Für ein neues Proberaumangebot müssen sich Musikerinnen und Musiker noch gedulden: Diese sind nur im Nordflügel geplant. In diesem Gebäudeteil laufen aktuell vorbereitende Maßnahmen im Bereich der Schadstoffsanierung durch die Stadt Heidelberg.

Betreiberkonzept

Laura Köszegi, Katharina Pelka, Shiva Hamid, Katharina Püschel, Philipp Eisele und Anna Romey haben gemein- sam am Betreiberkonzept für die Alten Stallungen gearbeitet (Bild: HDD).

Laura Köszegi, Katharina Pelka, Shiva Hamid, Katharina Püschel, Philipp Eisele und Anna Romey haben gemeinsam am Betreiberkonzept gearbeitet.

Das Betreiberkonzept wurde gemeinsam von der Heidelberger Dienste gGmbH, der Stabsstelle Kultur- und Kreativwirtschaft sowie dem Amt für Wirtschaftsförderung und Wissenschaft erarbeitet und nun in der Gemeinderatssitzung am 02. Mai behandelt. Ziel ist es, die Unternehmen und (Solo-)Selbständigen durch die Angebote der Zentren zu unterstützen, damit sie am freien Markt weiter Fuß fassen und ortsübliche Gewerbemieten zahlen können. Die Vermietung erfolgt daher auch in den Alten Stallungen für einen begrenzten Zeitraum. Um Räume im Zentrum zu bekommen, müssen sich Interessentinnen und Interessenten bewerben. Anhand der beschlossenen Voraussetzungen und Auswahlkriterien (sh. Infokasten) trifft das Zentrumsmanagement gemeinsam mit der Stabsstelle Kultur- und Kreativwirtschaft und dem Amt für Wirtschaftsförderung und Wissenschaft Entscheidungen zur Vermietung. Diese sind immer in Kombination zu sehen und werden im Bewerbungsprozess abgefragt.

Spätestens nach zwei Jahren Mietdauer führt die Heidelberger Dienste gGmbH mit der Stabsstelle Kultur- und Kreativwirtschaft und anlassbezogener Unterstützung der Wirtschaftsförderung verpflichtende Entwicklungsgespräche mit den Mietern durch, bei denen die unternehmerische Entwicklung und räumliche Perspektiven im Fokus stehen. Dem Unternehmen können in den Gesprächen nach Bedarf Unterstützungsmöglichkeiten aufgezeigt und Hilfestellungen geleistet werden. Das Entwicklungsgespräch ist Teil der Entscheidungsgrundlage über die räumliche Perspektive und den Verbleib des Unternehmens im Zentrum. Bei guter Prognose und Entwicklung kann das Unternehmen bis zu maximal fünf Jahren in den Alten Stallungen bleiben.

Um Vernetzung zu fördern und die Unternehmen mit passenden Angeboten in ihrer Entwicklung zu begleiten, werden darüber hinaus Veranstaltungsformate erarbeitet – auch über die Standorte der Kreativwirtschaft in Heidelberg hinweg.

Wie kann ich mich bewerben?

Der Start des Bewerbungsprozesses wird für alle transparent durch einen öffentlichen Aufruf gestartet, eine Vormerkung zum jetzigen Zeitpunkt ist nicht vorgesehen. Um den Start der Bewerbung auf keinen Fall zu verpassen, können sich Interessierte, welche die oben genannten Voraussetzungen erfüllen, schon heute in den Verteiler unter www.dezernat16.de/news eintragen.

Voraussetzungen und Auswahlkriterien

  • Zugehörigkeit zu einer der Teilbranchen der Kultur- und Kreativwirtschaft.

  • Gründung liegt maximal 8 Jahre zurück (bzw. der Entwicklungsschritt aus dem Nebenerwerb).

  • Gewerbeanmeldung in Heidelberg (unmittelbar nach Einzug nachzuweisen).

  • Eine Vermietung von Arbeitsräumen in den Alten Stallungen ist ausschließlich an umsatzsteuerpflichtige Unternehmen und (Solo-)Selbständige möglich.

  • Die Mietpartei verpflichtet sich, der Heidelberger Diensten gGmbH Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die es der Betreiberin ermöglicht, ihrer Nachweispflicht gemäß § 9 Abs. 2 UStG nachzukommen.

  • Formulierung einer unternehmerischen Entwicklungsperspektive für die nächsten drei Jahre.

  • Ausarbeitung des Alleinstellungsmerkmals der Dienstleistung / des Produkts / des Unternehmens.