Für die Wiederaufnahme und Planbarkeit von Kulturveranstaltungen gibt das Bundeskabinett einen Sonderfonds bis zu 2,5 Milliarden Euro frei.
Die Hilfen richten sich an Veranstaltungen bis 2.000 Personen ab Juli 2021, resp. ab 2.000 Personen ab September 2021.

Die Antragstellung auf Wirtschaftlichkeitshilfe erfolgt nach der Veranstaltung bei der Landeskulturbehörde. Online ist die Antragsstellung noch nicht. Wir empfehlen zeitnah beim Ministerium für Wissenschaft und Kunst Baden-Württemberg vorbei zu schauen: https://mwk.baden-wuerttemberg.de/de/kunst-kultur/corona-unterstuetzung-kultur/

Die gesamte Pressemeldung mit Beispielen zur Antragstellung findet sich hier:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/bundesregierung/staatsministerin-fuer-kultur-und-medien/aktuelles/bund-unterstuetzt-kulturveranstaltungen-mit-sonderfonds-1917918

 

 


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